update: 14.01.2010

Ferienhaus Droste im schönen Nordseeheilbad  Friedrichskoog


IHRE Urlaubsadresse: das Ferienhaus Droste im Nordseeheilbad  Friedrichskoog !      

Kurabgabe

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Mehr Informatioen ! Friedrichskoog ist als Nordseeheilbad staatlich anerkannt. Zur Deckung des Aufwandes für die Erstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung der Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, erhebt die Gemeinde einen Kurbeitrag. Dieser Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob Sie die Bad- und Kureinrichtung nutzen oder nicht.
Kurabgabepflichtig sind alle Personen, die sich im Zeitraum 1. März bis 30. Oktober im Gemeindebereich Friedrichskoog aufhalten, ohne hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben ( ortsfremd ). Ortsfremd ist auch, wer im Erhebungsgebiet Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungseinheit ist, aber nicht ständig im Gemeindebereich wohnt ( also den Hauptwohnsitz
nicht in Friedrichskoog hat ).
Der Gast ist verpflichtet, die Kurabgabe innerhalb von 24 Std. nach Ankunft zu entrichten. Diese Kurabgabe wird vom Vermieter eingezogen und an die Kurkasse abgeführt.
Mit dem Ausfüllen des entsprechenden Kurtaxformular ist auch gleichzeitig die polizeiliche Anmeldung gem. Landesmeldegesetz erledigt.
Die Kurabgabepflicht entsteht mit der Ankunft in Friedrichskoog und wird lt. Satzung erhoben. Sie wird nach der Dauer des Aufenthaltes berechnet – An- und Abreisetag zählen zusammen als 1 Tag.
Auskünfte über Befreiungen und Sonderregelungen erhalten Sie beim Tourismus-Service.
Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen Aufenthaltes wird der zuviel bezahlte Kurbeitrag auf Antrag erstattet.
Die Rückzahlung erfolgt an den Kurkarteninhaber gegen Rückgabe der Kurkarte. Der Wohnungsgeber bescheinigt die vorzeitige Abreise.
für jede Person über 18 Jahre
vom 01. März bis 30. April sowie vom 01. bis 30. Oktober
 1,70 EUR
vom 01. Mai   bis 30. September  2,50 EUR
für jedes alleinreisende Kind vom 01. März bis 30. April sowie
vom 01. Mai bis 30. September
1,00 EUR
Die Kurabgabe für eine Jahreskurkarte beträgt für jede Person über 18 Jahre 43,00 EUR
für das 1. alleinreisende Kind einer Familie 7,00 EUR

für das 2. alleinreisende Kind einer Familie 5,00 EUR

für Einwohner und ihnen gleichgestellte Personen 15,00 EUR
Eigentümer von Wohneinheiten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Erhebungsgebiet haben, zahlen unabhängig von
der Aufenthaltsdauer jeweils für sich und ihre Familienangehörigen die Kurabgabenbeträge der Jahreskurkarte.
Die Jahreskurabgabe berechtigt zum Aufenthalt während des gesamten Jahres. Der Aufenthalt braucht nicht zusammenhängend genommen werden. Bereits gezahlte und nach den Tagen abgerechnete Kurabgabe wird auf die Jahreskurabgabe angerechnet.