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4. Rücktritt und Kündigung durch
Ferienhaus Droste
4.1. Wenn die Bereitstellung der
Ferienwohnung aus für Ferienhaus Droste/Vermieterin nicht vertretbaren
Gründen undurchführbar ist, z.B. Verkauf des Hauses, anderweitige
Vermietung, Unbewohnbarkeit durch größere Schäden etc. Ferienhaus
Droste/Vermieterin versucht in diesem Fall ein Ersatzobjekt anzubieten,
ist dieses nicht möglich oder findet das Ersatzobjekt nicht die Zustimmung
des Mieters, wird die an Ferienhaus Droste/Vermieterin gezahlte Miete
zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist
gem. § 651 h BGB auf den dreifachen Betrag der mit uns vereinbarten Miete
beschränkt.
4.2. Wenn der Mieter seinen
Zahlungsverpflichtungen gem. Ziffer 5.1 der AGB nicht nachkommt, so wird
Ferienhaus Droste/Vermieterin eine schriftliche Zahlungserinnerung mit
Fristsetzung und ggfls. Kündigungsoption zusenden, nach Fristablauf ist
Ferienhaus Droste/Vermieterin berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen,
hierbei gelten die Stornopauschalen gemäß
Ziffer: 2.3 der AGB.
5. Bezahlung
5.1. Nach Abschluss des Mietvertrages durch die
Übersendung einer unterschriebenen Mietvertragskopie durch den Mieter an
Ferienhaus Droste/Vermieterin sind die 20% Anzahlung für die Anmietung der
Ferienwohnung sowie die Restzahlung fristgerecht gemäß der Vereinbarung im
Mietvertrag auf das durch Ferienhaus Droste/Vermieterin angegebene
Bankkonto zu leisten.
5.2. Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung sind im Mietpreis für
die Ferienwohnung enthalten. Die Heizung kann von Mai bis September auf
Sommerbetrieb umgestellt sein.
5.3. Kurabgabe/Kurtaxe ist nicht im Mietpreis enthalten und direkt
vor Ort am Anreisetag in BAR zu leisten. Der Kurabgabepflichtige Zeitraum
beginnt am 01.03. und endet am 30.10.2004. Die Höhe der Kurabgabe wird von
der Kurverwaltung Friedrichskoog jährlich festgelegt. Einzelheiten zur
Kurabgabe entnehmen Sie bitte auf unserer Seite:
Kurabgabe/Kurtaxe. Ferienhaus
Droste/Vermieterin leitet die durch den Gast/Mieter geleistete
Kurabgabe/Kurtaxe an die Kurverwaltung weiter.
5.4 Endreinigung ist im Mietpreis
enthalten. Das Abwaschen des Geschirrs bzw. das Reinigen der Küche gehört
nicht zur Endreinigung. Das Geschirr muss abgewaschen und weggeräumt, die
Küche sauber und der Müll entsorgt sein.
6. Die
Ferienwohnung im Ferienhaus Droste Friedrichskoog
6.1. Die vom Mieter gemietete Ferienwohnung ist eine
von drei Ferienwohnungen im Ferienhaus Droste Friedrichskoog und Eigentum
der Vermieterin. Für die Beschreibung, Ausstattung und Sauberkeit
übernimmt Ferienhaus Droste nur insoweit die Verantwortung, als die bei
ständig wechselnden Mietern möglich ist.
6.2. Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung
angegebenen Personanzahl bewohnt werden. Überzählige Personen können
abgewiesen werden.
6.3. Wohnwagen und Zelte sind auf dem Grundstück nur nach
vorhergehender schriftlicher Erlaubnis gestattet, und ggfls. Extra nach
Absprache mit Ferienhaus Droste/Vermieterin zu bezahlen.
6.4. Die Mitnahme von Haustieren ist
jederzeit möglich und zulässig, wenn dieses im Mietvertrag vermerkt ist,
und die Extrakosten bezahlt werden.
6.5. Der Umfang der vertraglichen Leistung zur Mietwohnung ergibt
sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Internet:
www.ferienhausdroste.de Nebenabreden zur Leistungsbeschreibung
bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Ferienhaus Droste/Vermieterin.
6.6. Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw., spätestens
binnen 24 Stunden vom Ferienort aus dem Hausbesitzer/Vermieter oder seinen
Ansprechpartner vor Ort gemeldet werden. Der Hausbesitzer ist bestrebt die
Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen.
6.7. Ferienhaus Droste/Vermieterin übernimmt
keinerlei Haftung für den Mieter oder mitreisende Personen und für von
denen in das Ferienhaus/Nebengebäude/Ferienwohnung eingebrachte Gut. Eine
Versicherung ist hierfür nicht abgeschlossen.
6.8. Der Mieter haftet für alle Schäden, die
er oder die ihn begleitenden Personen während des Aufenthalts verursacht.
Der Mieter ist für das Mietobjekt/Ferienwohnung Gesamtschuldner. Eine
Haftung besteht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. |
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