update: 14.01.2010

Ferienhaus Droste im schönen Nordseeheilbad  Friedrichskoog

IHRE Urlaubsadresse: das Ferienhaus Droste im Nordseeheilbad  Friedrichskoog !      
   

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung einer Ferienwohnung
im Ferienhaus Droste Friedrichskoog

- Stand Januar  2006 -

   
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4. Rücktritt und Kündigung durch Ferienhaus Droste
4.1. Wenn die Bereitstellung der Ferienwohnung aus für Ferienhaus Droste/Vermieterin  nicht vertretbaren Gründen undurchführbar ist, z.B. Verkauf des Hauses, anderweitige Vermietung, Unbewohnbarkeit durch größere Schäden etc. Ferienhaus Droste/Vermieterin versucht in diesem Fall ein Ersatzobjekt anzubieten, ist dieses nicht möglich oder findet das Ersatzobjekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird die an Ferienhaus Droste/Vermieterin gezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist gem. § 651 h BGB auf den dreifachen Betrag der mit uns vereinbarten Miete beschränkt.
4.2. Wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziffer 5.1 der AGB nicht nachkommt, so wird Ferienhaus Droste/Vermieterin eine schriftliche Zahlungserinnerung mit Fristsetzung und ggfls. Kündigungsoption zusenden, nach Fristablauf ist Ferienhaus Droste/Vermieterin  berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, hierbei gelten die Stornopauschalen gemäß
Ziffer: 2.3 der AGB.

5. Bezahlung

5.1.
Nach Abschluss des Mietvertrages durch die Übersendung einer unterschriebenen Mietvertragskopie durch den Mieter an Ferienhaus Droste/Vermieterin sind die 20% Anzahlung für die Anmietung der Ferienwohnung sowie die Restzahlung fristgerecht gemäß der Vereinbarung im Mietvertrag auf das durch Ferienhaus Droste/Vermieterin angegebene Bankkonto zu leisten.
5.2.
Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung sind im Mietpreis für die Ferienwohnung enthalten. Die Heizung kann von Mai bis September auf Sommerbetrieb umgestellt sein.
5.3.
Kurabgabe/Kurtaxe ist nicht im Mietpreis enthalten und direkt vor Ort am Anreisetag in BAR zu leisten. Der Kurabgabepflichtige Zeitraum beginnt am 01.03. und endet am 30.10.2004. Die Höhe der Kurabgabe wird von der Kurverwaltung Friedrichskoog jährlich festgelegt. Einzelheiten zur Kurabgabe entnehmen Sie bitte auf unserer Seite: Kurabgabe/Kurtaxe. Ferienhaus Droste/Vermieterin leitet die durch den Gast/Mieter geleistete Kurabgabe/Kurtaxe an die Kurverwaltung weiter.
5.4  Endreinigung ist im Mietpreis enthalten. Das Abwaschen des Geschirrs bzw. das Reinigen der Küche gehört nicht zur Endreinigung. Das Geschirr muss abgewaschen und weggeräumt, die Küche sauber und der Müll entsorgt sein.

6. Die Ferienwohnung im Ferienhaus Droste Friedrichskoog

6.1.
Die vom Mieter gemietete Ferienwohnung ist eine von drei Ferienwohnungen im Ferienhaus Droste Friedrichskoog und Eigentum der Vermieterin. Für die Beschreibung, Ausstattung und Sauberkeit übernimmt Ferienhaus Droste nur insoweit die Verantwortung, als die bei ständig wechselnden Mietern möglich ist.
6.2.
Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personanzahl bewohnt werden. Überzählige Personen können abgewiesen werden.
6.3.
Wohnwagen und Zelte sind auf dem Grundstück nur nach vorhergehender schriftlicher Erlaubnis gestattet, und ggfls. Extra nach Absprache mit Ferienhaus Droste/Vermieterin zu bezahlen.
6.4. Die Mitnahme von Haustieren ist jederzeit möglich und zulässig, wenn dieses im Mietvertrag vermerkt ist, und die Extrakosten bezahlt werden.
6.5
. Der Umfang der vertraglichen Leistung zur Mietwohnung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Internet: www.ferienhausdroste.de  Nebenabreden zur Leistungsbeschreibung bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Ferienhaus Droste/Vermieterin.
6.6.
Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw., spätestens binnen 24 Stunden vom Ferienort aus dem Hausbesitzer/Vermieter oder seinen Ansprechpartner vor Ort gemeldet werden. Der Hausbesitzer ist bestrebt die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen.
6.7. Ferienhaus Droste/Vermieterin übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter oder mitreisende Personen und für von denen in das Ferienhaus/Nebengebäude/Ferienwohnung eingebrachte Gut. Eine Versicherung ist hierfür nicht abgeschlossen.
6.8. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder die ihn begleitenden Personen während des Aufenthalts verursacht. Der Mieter ist für das Mietobjekt/Ferienwohnung Gesamtschuldner.  Eine Haftung besteht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

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